Wir erteilen Genehmigungen für Sportfischfang für einheimische und Ausländer.

GENEHMIGUNGSARTGebühr
TAGES 
Ein (1) Tag7,96 €
Genehmigung für drei (3) Tage19,91 €
Genehmigung für sieben (7) Tage39,82 €
Genehmigung für 150 Tage für Minderjährige13,27 €
Genehmigung für 150 Tage für Personen im Ruhestand oder über 65 Jahre13,27 €
Genehmigung für 150 Tage für Erwachsene bis 65 Jahre99,54 €
JAHRESGENEHMIGUNGEN 
Jahresgenehmigung für Minderjährige13,27 €
Jahresgenehmigung für Personen im Ruhestand oder über 65 Jahre13,27 €
Jahresgenehmigung für Erwachsene bis 65 Jahre66,36 €
SONDERGENEHMIGUNGEN 
Sondergenehmigung für Langleinenfischerei26,54 €
Sondergenehmigung für den Fang mit Reusen26,54 €
Sondergenehmigung für das Speerfischen13,27 €
Sondergenehmigung für das Fischen mit künstlicher Beleuchtung13,27 €
* Jahresgenehmigungen sind für das Kalenderjahr gültig und der Kauf ist im Zeitraum vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 1. März des laufenden Jahres möglich.
* Jahresgenehmigungen für das Fischen mit Langleinen, Reusen, Speeren und künstlicher Beleuchtung können nur an Angler ausgegeben werden, die bereits eine Jahresgenehmigung für den Sport- oder Freizeitfischfang in Meeresgewässern besitzen.
* Ausnahmsweise darf ohne Genehmigung Freizeitfischerei von Personen unter 14 Jahren mit einer Einzelhakenangel mit oder ohne Rute betrieben werden.

ERLAUBTE AUSRÜSTUNG

Die für die Ausübung des Angelsports am Meer erlaubte Ausrüstung, Ausstattung Arten und Mengen sind wie folgt:

  • Angelgeräte – Angelrute und Rolle
  • Grundangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Grundangel
  • Schleppangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Schleppangel
  • Schleppangel mit Haken für den Fang von Kopffüßern insgesamt bis zu zwei (2) Stück

BESONDERE GENEHMIGUNGEN – EINSCHRÄNKUNGEN

  • Besondere Genehmigung für eine stehende Langleine (eine oder mehrere) mit insgesamt bis zu 100 Haken
  • Besondere Genehmigung für eine Harpune, insgesamt ein (1) Stück
  • Besondere Genehmigung für Reusen zum Fischfang, insgesamt bis zu drei (3) Stück
  • Besondere Genehmigung für die Verwendung künstlicher Beleuchtung (Feral), ein Beleuchtungskörper mit einer Leistung von maximal 40 W für Glühlampen, 30 W für Halogenlampen und 10 W für LED-Lampen pro Boot, ausschließlich beim Fischen mit Harpunen oder Angelhaken zum Fang von Kopffüßern

Die erlaubten Mindesmasse für Fische und andere Meeretiere, die weder gefangen, noch aufgesammelt oder verkauft werden dürfen:

SCIENTIFIC NAMEMinimum size
1. PISCES
Dentex dentex30 cm
Mustelus asterias80 cm
Seriola dumerili45 cm
Sarda sarda45 cm
Sciaena umbra30 cm
Scorpaena scrofa30 cm
Spondyliosoma cantharus18 cm
Squalus acanthias66 cm
2. BIVALVIA
Spondyliosoma cantharus18 cm
Squalus acanthias66 cm
2. BIVALVIA
Arca noe5 cm
Mytilus galloprovincialis6 cm
Ostrea edulis7 cm
3. CEPHALOPODA
Octopus vulgaris1 kg


Ohne Hinsicht auf die Grösse müssen Weibchen gleich nach dem Fang dem Gewässer übergeben werden:

  • Eier tragende Hummer
  • Eier tragende Krabben

MAXIMUM: 5KG pro Tag.

GIFTIGE UND GEFÄHRLICHE FISCHE

PETERMÄNNCHEN (Trachinus radiatus)
DRACHENKOPF (Scorpaena scorfa)
ADLERROCHEN (Myliobatis aquila)
MARMOR-ZITTERROCHEN (Torpedo mormorataa )
MITTELMEER-MURÄNE (Murarena helena)

VERBOTENE ZONEN

Lim Fjord
Tar Bucht
Brijuni Insel
in Häfen
innerhalb abgegrenzter Strandzonen