Wir erteilen Genehmigungen für Sportfischfang für einheimische und Ausländer.
GENEHMIGUNGSART | Gebühr |
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TAGES | |
Ein (1) Tag | 7,96 € |
Genehmigung für drei (3) Tage | 19,91 € |
Genehmigung für sieben (7) Tage | 39,82 € |
Genehmigung für 150 Tage für Minderjährige | 13,27 € |
Genehmigung für 150 Tage für Personen im Ruhestand oder über 65 Jahre | 13,27 € |
Genehmigung für 150 Tage für Erwachsene bis 65 Jahre | 99,54 € |
JAHRESGENEHMIGUNGEN | |
Jahresgenehmigung für Minderjährige | 13,27 € |
Jahresgenehmigung für Personen im Ruhestand oder über 65 Jahre | 13,27 € |
Jahresgenehmigung für Erwachsene bis 65 Jahre | 66,36 € |
SONDERGENEHMIGUNGEN | |
Sondergenehmigung für Langleinenfischerei | 26,54 € |
Sondergenehmigung für den Fang mit Reusen | 26,54 € |
Sondergenehmigung für das Speerfischen | 13,27 € |
Sondergenehmigung für das Fischen mit künstlicher Beleuchtung | 13,27 € |
* Jahresgenehmigungen sind für das Kalenderjahr gültig und der Kauf ist im Zeitraum vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 1. März des laufenden Jahres möglich.
* Jahresgenehmigungen für das Fischen mit Langleinen, Reusen, Speeren und künstlicher Beleuchtung können nur an Angler ausgegeben werden, die bereits eine Jahresgenehmigung für den Sport- oder Freizeitfischfang in Meeresgewässern besitzen.
* Ausnahmsweise darf ohne Genehmigung Freizeitfischerei von Personen unter 14 Jahren mit einer Einzelhakenangel mit oder ohne Rute betrieben werden.
* Jahresgenehmigungen für das Fischen mit Langleinen, Reusen, Speeren und künstlicher Beleuchtung können nur an Angler ausgegeben werden, die bereits eine Jahresgenehmigung für den Sport- oder Freizeitfischfang in Meeresgewässern besitzen.
* Ausnahmsweise darf ohne Genehmigung Freizeitfischerei von Personen unter 14 Jahren mit einer Einzelhakenangel mit oder ohne Rute betrieben werden.
ERLAUBTE AUSRÜSTUNG
Die für die Ausübung des Angelsports am Meer erlaubte Ausrüstung, Ausstattung Arten und Mengen sind wie folgt:
- Angelgeräte – Angelrute und Rolle
- Grundangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Grundangel
- Schleppangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Schleppangel
- Schleppangel mit Haken für den Fang von Kopffüßern insgesamt bis zu zwei (2) Stück
BESONDERE GENEHMIGUNGEN – EINSCHRÄNKUNGEN
- Besondere Genehmigung für eine stehende Langleine (eine oder mehrere) mit insgesamt bis zu 100 Haken
- Besondere Genehmigung für eine Harpune, insgesamt ein (1) Stück
- Besondere Genehmigung für Reusen zum Fischfang, insgesamt bis zu drei (3) Stück
- Besondere Genehmigung für die Verwendung künstlicher Beleuchtung (Feral), ein Beleuchtungskörper mit einer Leistung von maximal 40 W für Glühlampen, 30 W für Halogenlampen und 10 W für LED-Lampen pro Boot, ausschließlich beim Fischen mit Harpunen oder Angelhaken zum Fang von Kopffüßern
Die erlaubten Mindesmasse für Fische und andere Meeretiere, die weder gefangen, noch aufgesammelt oder verkauft werden dürfen:
SCIENTIFIC NAME | Minimum size |
---|---|
1. PISCES | |
Dentex dentex | 30 cm |
Mustelus asterias | 80 cm |
Seriola dumerili | 45 cm |
Sarda sarda | 45 cm |
Sciaena umbra | 30 cm |
Scorpaena scrofa | 30 cm |
Spondyliosoma cantharus | 18 cm |
Squalus acanthias | 66 cm |
2. BIVALVIA | |
Spondyliosoma cantharus | 18 cm |
Squalus acanthias | 66 cm |
2. BIVALVIA | |
Arca noe | 5 cm |
Mytilus galloprovincialis | 6 cm |
Ostrea edulis | 7 cm |
3. CEPHALOPODA | |
Octopus vulgaris | 1 kg |
Ohne Hinsicht auf die Grösse müssen Weibchen gleich nach dem Fang dem Gewässer übergeben werden:
- Eier tragende Hummer
- Eier tragende Krabben
MAXIMUM: 5KG pro Tag.
GIFTIGE UND GEFÄHRLICHE FISCHE
PETERMÄNNCHEN (Trachinus radiatus)
DRACHENKOPF (Scorpaena scorfa)
ADLERROCHEN (Myliobatis aquila)
MARMOR-ZITTERROCHEN (Torpedo mormorataa )
MITTELMEER-MURÄNE (Murarena helena)
VERBOTENE ZONEN
Lim Fjord
Tar Bucht
Brijuni Insel
in Häfen
innerhalb abgegrenzter Strandzonen